Unternehmensberatung mit BAFA-Förderung

Stehen Sie am Beginn Ihrer Selbstständigkeit (Jungunternehmen) und wünschen sich einen erfahrenen Berater, der Ihnen hilft, eine konkrete Vertriebsstrategie zu entwickeln und gleichzeitig die Balance zwischen Berufs- und Privatleben zu verbessern?

Sind Sie ein erfahrener Unternehmer (Bestandsunternehmen) und wünschen sich neue Impulse, um beispielsweise eine neue Unternehmensstrategie zu entwickeln und Ihren Führungsstil noch effizienter und effektiver zu machen?

Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten und Sie benötigen eine Beratung zur Unternehmenssicherung?

Mein Name ist Michael Fridrich, ich bin Unternehmensberater und Coach und als Berater bei BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der ID 162809 registriert. Meine Schwerpunkte förderfähiger* Beratungen liegen in den Bereichen Führung und Vertrieb. Mögliche Beratungsfelder sind:

    • Unternehmensstrategie und -ausrichtung
    • Entwicklung einer konkreten Vertriebsstrategie
      • Verkaufskompetenz verbessern
      • Bestandskunden halten und entwickeln
      • Wege zur Neukundengewinnung (Vertriebskanäle / Digitalisierung)
      • Vermarktung weiterer Serviceleistungen
      • Vertriebssteuerung
    • Kommunikation im Unternehmen
      • Mitarbeiter halten, motivieren und entwickeln
      • Potenziale nutzen
    • Verbesserung bestehender Arbeitsorganisation und -prozesse
    • Zeitmanagement und Selbstorganisation
    • Konfliktmanagement
    • Stressbewältigung und Prävention

Über die Förderfähigkeit entscheidet das BAFA

Alle Freiberufler (Inhaber) und Unternehmen (Geschäftsführung), die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen:

< 250 Beschäftigte
< 50 Millionen Euro Jahresumsatz
< 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme

Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn

  • es sich um Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmens­beratungen oder selbst­­ständige Berater, wie Anwälte, Notare oder Insolvenz­ver­walter handelt, die beratend tätig sind
  • sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Voraussetzungen hierfür erfüllt
  • es an einer Religionsgemeinschaft oder einer juristischen Person beteiligt ist
  • es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen oder einen Verein handelt

Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung) können Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen gefördert werden.

  • Bemessungsgrenze pro Beratungsart: 4.000 €
  • Fördersatz 50% (alte Bundesländer ohne Region Lüneburg, einschl. Berlin und Leipzig), Zuschuss 2.000 €

Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung) können Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen gefördert werden:

  • Bemessungsgrenze pro Beratungsart: 3.000 €
  • Fördersatz 50% (alte Bundesländer ohne Region Lüneburg, einschl. Berlin und Leipzig), Zuschuss 1.500 €

Jung- und Bestandsunternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.

 Unternehmen in Schwierigkeiten können Unternehmenssicherungsberatungen und Folgeberatungen gefördert werden:

  • Bemessungsgrenze pro Beratungsart: 3.000 €
  • Fördersatz 90% (bundesweit), Zuschuss pro Beratungsart 2.700 €

Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und ohne staatliche Hilfe in der Lage ist, Verluste auszugleichen, die das Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin treiben würden.

Auch Unternehmen, die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft wie z. B. aufgrund des Wegfalls eines Großkunden, in einer Schieflage befinden werden, können eine Förderung nach den Bedingungen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten. Hier muss im anzufertigenden Beratungsbericht die Situation mit Planzahlen dargestellt und auch entsprechend erläutert werden.

Hier finden Sie dazu weitere Informationen: Unternehmen in Schwierigkeiten

Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen)

  • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) sind Beratungen von Unternehmen

  • die z.B. von Unternehmerinnen geführt werden
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur unternehmerischen Ausrichtung / Strategieentwicklung
  • zur Personalentwicklung / Fachkräftesicherung
  • zur Entwicklung einer neuen Verkaufsstrategie

Unternehmensberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten)

  • Beratung, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und um Entlassungen vorzubeugen, unabhängig vom Alter des Unternehmens.
  • Zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  1. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch. In diesem Gespräch legen wir Ihre Themen und die Beratungszeit fest.
  2. Stellen Sie anschließend hier den Antrag bei der BAFA: Antragstellung BAFA
  3. Füllen Sie die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die wir Ihnen zusenden, aus und schicken uns das Formular zurück
  4. Nach Erhalt der Förderzusage vereinbaren wir die Termine und beginnen mit der Beratung – persönlich oder via Video Meeting, z. B. Zoom
  5. Anschließend erhalten Sie von uns eine Rechnung. Sie überweisen den Eigenanteil, also die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten (= Bemessungsgrundlage) und dem zu erwartenden Zuschuss, sowie die komplette Umsatzsteuer, die nicht bezuschusst wird, auf unser Konto.
  6. Anschließend reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Die Zahlung Ihres Eigenanteils muss von Ihnen durch Vorlage eines Kontoauszuges über Ihre Bankverbindung im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  7. Sie erhalten einen umfangreichen Beratungsbericht mit handfesten Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise

Hier finden Sie weitere Informationen.